Visaerleichterungen für Kreuzfahrt Traumziel St. Petersburg beschlossen

Von Kreuzfahrtexperte, 23.08.2019

Endlich mehr Zeit für St. Petersburg zum Beispiel mit einer Verlängerung vor einer Wolgakreuzfahrt – ab Herbst könnte das möglich sein.

Eine Newafahrt und die Besichtigung der Gärten von Peterhof oder lieber das Bernsteinzimmer im Katharinenpalast und die Schätze der Eremitage – in einem der Traumziele vieler Kreuzfahrt Touristen verbringt man meist viel zu wenig Zeit. Das könnte sich ab 1. Oktober auch für deutsche Touristen ändern. Präsident Wladimir Putin hat nach der Zunahme anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2018 zur weiteren Förderung des Tourismus ein Dekret unterzeichnet, demzufolge ab Herbst dieses Jahres private und geschäftliche Reisen nach St. Petersburg über ein elektronisches Visum möglich sein sollen. Das elektronische Visum muss spätestens vier Tage vor Reiseantritt beantragt werden und soll zunächst kostenlos sein. Konnten bisher Kreuzfahrt Touristen maximal drei Tage in einer Gruppe Visa frei einreisen, ist dann über bestimmte Einreisestellen der Aufenthalt von bis zu 8 Tagen auch für Einzelreisende in der wunderschönen Metropole St. Petersburg und dem dazugehörenden Umland erlaubt. Das restliche Russland kann weiterhin nicht visumfrei besucht werden, es gibt aber Meldungen, nach denen sich das 2021 ändern soll. Zwar ist noch nicht bekannt, für welche Länder das kostenlose elektronische Visum gelten wird, aber aufgrund der Beziehungen zwischen Russland und Deutschland und weil es schon seit 1. Juli ein kostenloses elektronisches Visum für Deutsche für die Reise nach Kaliningrad gibt, wird davon ausgegangen, dass Deutsche – anders als Bürger Großbritanniens, Kanadas und der USA - zu denen gehören werden, die mit elektronischen Visa einreisen können. Elektronische Visa können ab 1. Oktober über die Seite des russischen Außenministeriums beantragt werden.

Der Artikel gibt aktuelle Informationen zum Erstellungsdatum wieder (Angaben sind ohne Gewähr) - für eine rechtssichere Auskunft für Ihre Reise wenden Sie sich bitte an Ihren Reiseveranstalter/Reisebüro bzw. die russische Botschaft.

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