Warum es reine Hawaii Kreuzfahrten nur mit der Pride of America gibt – Auswirkungen des Jones Acts

Von Kreuzfahrtexperte, 13.11.2018

Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten gibt es nicht erst seit Donald Trump merkwürdige Vorschriften für ausländische Produkte, die zudem teilweise ganz andere als die erwünschten Folgen haben.

Wegen seiner Auswirkungen auf Kreuzfahrten zu Zielen der USA haben wir uns ein bisschen mit dem sogenannten Jones Act beschäftigt.

Schon 1886 wurde mit dem Passenger Vessel Services Act (46 U.S. Code, §55103) ein protektionistisches Gesetz erlassen, das die Transportdienstleistungen innerhalb der USA durch ausländische Unternehmen, Kabotage genannt, regelte. Hiernach durften Passagiere und Güter zwischen Häfen und anderen Orten in den USA nur von inländischen Unternehmen transportiert werden. Als dann während des Ersten Weltkriegs die am Krieg beteiligten Staaten anfingen, ihre Handelsschiffe für militärische Einsätze zu nutzen und so in den USA ein Mangel an zivilen Seetransportkapazitäten entstand, wurden die National Maritime Laws überarbeitet und 1920 ein US-Bundesgesetzes mit dem Titel Merchant Marine Act erlassen (46 U.S. Code, §55102), das den Aufbau und Erhalt einer US-Handelsflotte fördern sollte. Ziel der zusammen als Jones Act bezeichneten Gesetze ist es, den Schiffsverkehr zwischen US-Häfen auf Schiffe zu beschränken, die in den USA hergestellt wurden, US-Staatsangehörigen gehören und von US-Bürgern betrieben werden. Ausländischen Unternehmen wird also der direkte Transport von Gütern und Passagieren zwischen US-Häfen sowie das Verkaufen oder Vermieten von im Ausland gebauten oder erneuerten Schiffen für diesen Zweck untersagt, amerikanische Schiffbauer und Handelsschiffseigner werden begünstigt. Zwar hatte der Jones Act kurzfristig ein Erstarken des US-Schiffbaus zur Folge, vor allem durch die Nachwirkungen des Krieges, doch Defizite der US-Schiffbauindustrie, niedrigere Preise von Rohstoffen und qualifizierten Arbeitskräften außerhalb der USA machten diesem Industriezweig so zu schaffen, dass zur Korrektur des Wettbewerbsnachteils am Jones Act festgehalten wurde.

Für Kreuzfahrt Reedereien und Kreuzfahrten hat der Jones Act mehrere, nicht immer offensichtliche Auswirkungen. Wird er verletzt, hat die Reederei eine Strafe von 300 Dollar pro Passagier zu zahlen.

Schiffe können nur unter US-Flagge fahren, wenn sie in den USA gebaut sind, einen US-amerikanischen Eigentümer haben und mindestens 75 Prozent aller Angestellten ohne Offizierspatent aus amerikanischen Staatsbürgern besteht. Diese Bedingungen sind nicht leicht zu erfüllen, nicht nur weil ausreichend qualifiziertes und motiviertes Personal mit US-Staatsbürgerschaft zu bekommen trotz des Geltens von amerikanischem Arbeitsrecht, inklusive Mindestlohn, nicht ganz einfach ist, sondern vor allem, weil es zurzeit keine Werft in den USA gibt, die große Kreuzfahrtschiffe bauen kann.

Das einzige größere Kreuzfahrtschiff, das diese Bedingungen für die US-Flagge derzeit erfüllt, ist die Pride of America von Norwegian Cruise Line. Aus diesem Grund darf nur diese die rein inneramerikanische Kreuzfahrt ohne ausländischen Hafenstopp ab/bis Honolulu zu den übrigen Hawaii-Inseln fahren. Andere Kreuzfahrtschiffe, die zum Beispiel unter der Flagge von Malta, den Bermudas oder Bahamas fahren, müssen ihre Routen mit Einschränkungen planen. Diese müssen mindestens einen ausländischen Hafen anlaufen, wodurch die Schiffsreise nach Hawaii wegen jeweils vier Seetagen auf dem Hin- und Rückweg sehr lang wird, oder Hawaii nur als Zwischenstation auf dem Weg zum Beispiel in die Südsee oder nach Australien anfahren. Auch bei Kreuzfahrten in die Karibik muss man bestimmte Bedingungen beachten. Zwar gelten die US-Gebiete Puerto Rico und U.S Virgin Islands (St. Thomas, St. Croix, St. John) nicht als US-Häfen und erlauben somit eine internationale Kreuzfahrt; allerdings muss die Fahrtroute entweder einen weit entfernten, ausländischen Hafen – und Kanada, Bermudas, Bahamas, Mexiko und die meisten Karibik-Inseln zählen nicht dazu – beinhalten oder Start- und Zielhafen müssen identisch sein. Möchte man also nicht ausschließlich Karibikkreuzfahrten ab/bis zum Beispiel Florida anbieten, sondern etwa in Miami starten und in New York ankommen, muss ein Hafen in Südamerika oder auf den ABC-Inseln angefahren werden.

Auch für Passagiere hat der Jones Act Folgen, da dieser auch in Notfällen und Ausnahmesituationen gilt. Hat man aufgrund einer Flugverspätung seine Kreuzfahrt mit Starthafen in den USA verpasst, ist es nicht möglich im nächsten Hafen zuzusteigen, da dies einer Beförderung des Passagiers von diesem Hafen zu dem Zielhafen entsprechen würde, was wiederum den Jones Act verletzt. Als Folge kann man erst im nächsten ausländischen Hafen zusteigen oder muss bei manchen Reedereien die erforderliche Strafzahlung von 300 Dollar selbst übernehmen. Das Buchen von Anreisepaketen, zumindest aber vorheriges Kontaktieren der Reederei beim Verpassen des Schiffes ist also sinnvoll. Übrigens wird der Jones Act auch bei medizinischen Notfällen angewendet. Sollte ein ausländischer Passagier gezwungen sein, das Kreuzfahrtschiff zu verlassen, wird von der Reederei die 300 Dollar Strafe verlangt. Für US-amerikanische Passagiere kann der Jones Act dafür andere negative Überraschungen haben. Da Kreuzfahrten ab/bis USA nicht als Auslandsreise im engeren Sinne gelten, benötigen Amerikaner nicht zwingend einen Reisepass. Sollte es aber – aus welchem Grund auch immer, ob Krankheit, technische Gründe, schlechtes Wetter oder eine Naturkatastrophe wie ein Hurrikan – notwendig sein, die Kreuzfahrt in einem anderen als dem Starthafen zu beenden, würden ohne Reisepass nicht nur 300 Dollar Strafe verlangt, sondern wegen eines Einreise-Vergehens ermittelt.

In bestimmten Fällen kann der Jones Acts sogar das Buchen von mehreren Kreuzfahrten hintereinander verhindern. Da ein Passagiertransport von einem amerikanischen Hafen zu einem anderen verboten ist, ist es nicht möglich, eine Schiffsreise in den USA zu starten, in einem anderen Land zu beenden, hier, außerhalb der USA, eine andere Kreuzfahrt zu starten, die dann in den USA endet. Kreuzfahrten zum Beispiel von Alaska nach Vancouver und anschließend von Vancouver nach Miami sind daher nur buchbar, wenn man mindestens das Kreuzfahrschiff wechselt.

Die teilweise skurrilen Einschränkungen und Folgen sowie wirtschaftliche Nachteile zwischen 5 und 15 Milliarden Dollar jährlich (laut einer Studie von 2013) führten bislang nicht zu einer Abschaffung oder Reformierung des Jones Acts - Regelungen zur Haftung von Reedereien und zum Schutz von Crewmitgliedern, die Erhaltung von Jobs in der amerikanischen Schifffahrt und die nationale Sicherheit sind wichtiger…

Da wir kein Kreuzfahrtschiff kaufen wollen und uns die Reedereien die Routenplanungen abnehmen, müssen wir uns zum Glück nur um pünktliches Erscheinen im Hafen mit Reisepass kümmern und nicht schwer krank werden… Einer wunderschönen Kreuzfahrt auch in Nordamerika steht also nichts im Wege!

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